Spielordnung des BKN
in der Fassung vom 06.05.1990
(letzte
Änderung: 27.04.2007)
§1 Allgemeines
1. Die vorliegende Spielordnung des
Basketballkreises Niederrhein ergänzt die Spielordnungen des Deutschen Basketball-Bundes
(DBB) und des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV).
2. In dieser Spielordnung nicht enthaltene
Einzelheiten zum Spielbetrieb können durch die Ausschreibungen geregelt werden.
3. Verstöße gegen die Spielordnung werden nach
den Vorschriften der Rechtsordnungen geahndet, soweit nicht in der Spielordnung selbst
oder in eine anderen Ordnung besondere Regelungen getroffen sind.
§2
Klasseneinteilung
1.
Der BK Niederrhein führt als Veranstalter
seinen allgemeinen Spielbetrieb in Meisterschaften der Senioren für Damen und Herren
durch.
2.
Werden mehr als zwölf Mannschaften für die
jeweilige Kreismeisterschaft gemeldet, so werden die Mannschaften in zwei regionale
Gruppen eingeteilt, wobei beide Gruppen anzahlmäßig möglichst gleichstark besetzt sein
müssen. Werden mehr als 16 Mannschaften gemeldet, so wird der Spielbetrieb in zwei
Kreisligen durchgeführt, wobei jeweils die Kreisliga mit der niedrigeren Ordnungszahl mit
zwölf Mannschaften spielt.
3.
Die Regelung in Absatz 2 gilt analog bei mehr
als 12 bzw. 16 Meldungen für die Kreisliga mit der höchsten Ordnungszahl. Je
nach Anzahl der Meldungen für die Kreisliga mit der höchsten Ordnungszahl kann
der Spielbetrieb in einer Einfachrunde (mit Hin- und Rückspiel), in einer
Doppelrunde ode in Gruppenspielen mit anschließenden Überkreuzspielen
durchgeführt werden. Näheres wird durch den Spielplan festgelegt.
4.
In den Herrenkreisligen können auch gemischte
Mannschaften ohne Aufstiegsrecht in die WBV-Ligen teilnehmen.
§3 Spielbetrieb
1. Die Spielleitung wird durch vom Kreistag
gewählte Staffelleiter durchgeführt.
2. Auf- und Abstiegsregelungen werden in den
Ausschreibungen des Spielausschusses geregelt.
3. Die Mannschaftsmeldungen haben bis zu dem in
der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt zu erfolgen.
4. Die Spielpläne werden schnellstens,
spätestens jedoch sieben Tage nach der D-SR-Prüfung, veröffentlicht.
5. In den Ausschreibungen wird ein Termin (ca.
4-6 Wochen vor dem ersten Spieltermin) festgesetzt, bis zu dem die verbindlichen
Spieltermine aller Mannschaften mit den Hallenbeschreibungen an den
Kreissportwart
zu melden sind. Die verbindlichen Spielpläne mit Spielzeiten, Hallenangaben uns
SR-Ansetzungen werden im Kreis-Info veröffentlicht.
6. Die Spielwoche ist Montag bis Sonntag. Der
Spielbeginn muss,
an Sonn-
und Feiertagen zwischen
10.00
Uhr und 20.00 Uhr,
samstags
14.00
Uhr und 20.00 Uhr,
werktags
19.00
Uhr und 20.30 Uhr, liegen.
7. Abweichende Anfangszeiten bedürfen der
Zustimmung der Gastmannschaft. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die
Spielleitung auf Antrag endgültig.
8. Bei allen Spielen, bei denen durch die
Ausschreibung Einladungen vorgesehen sind, haben sich die Einzuladenden bei nicht
fristgerechtem Eingang der Einladung rechtzeitig beim Einladenden nach den Spieldaten zu
erkundigen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die spielleitende Stelle unverzüglich zu
unterrichten.
Eine solche Pflicht besteht nur, wenn der Gast durch die Veröffentlichung im
Kreisinfo bzw. die Schiedsrichter durch eine schriftliche Information durch den
Kreis-SRW informiert wurden. Eine Mitteilung per E-Mail bzw. Veröffentlichung
auf der BKN-Homepage fällt nicht darunter.
9. Alle Vereine sind verpflichtet, als
Heimmannschaft dem Sportwart das Ergebnis bzw. den Ausfall und dessen Begründung des
angesetzten Spiels taggleich bis 23.00 Uhr über den dafür bekannt gegebenen
Telefonanschluss bekannt zugeben.
Anstelle einer telefonischen Ergebnisdurchsage kann das Ergebnis taggleich auch
in TeamSL eingegeben werden.
§4 Pokale
1. Der Basketballkreis Niederrhein richtet in
jedem Jahr zusätzlich zum Meisterschaftsspielbetrieb Pokalwettbewerbe für
Kreisligamannschaften und WBV-Ligamannschaften des Kreises Niederrhein aus.
2. Näheres regeln die Ausschreibungen des
Spielausschusses.
§5 Meldegelder
1. Die Meldegelder der Mitglieder richten sich
nach folgender Aufstellung:
Mitgliedsbeitrag BKN
50,-
für jede gemeldete Mannschaft in den Kreisligen 15,-
Pokalmeldegeld für die erste gemeldete Mannschaft 10,-
für jede weitere Mannschaft je
10,-
2. Neue Mitglieder sind im ersten Jahr
beitragsfrei.
§6
Inkrafttreten
Die Spielordnungen und ihre Änderungen treten
nach ihrer Annahme durch den Kreistag und ihrer Veröffentlichung am 01.08. in Kraft.
Für die Richtigkeit
Jens Speh