Spielordnung des BKN

in der Fassung vom 06.05.1990
(
letzte Änderung: 27.04.2007)

§1    Allgemeines

1.     Die vorliegende Spielordnung des Basketballkreises Niederrhein ergänzt die Spielordnungen des Deutschen Basketball-Bundes (DBB) und des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV).

2.     In dieser Spielordnung nicht enthaltene Einzelheiten zum Spielbetrieb können durch die Ausschreibungen geregelt werden.

3.       Verstöße gegen die Spielordnung werden nach den Vorschriften der Rechtsordnungen geahndet, soweit nicht in der Spielordnung selbst oder in eine anderen Ordnung besondere Regelungen getroffen sind.

§2   Klasseneinteilung

1.          Der BK Niederrhein führt als Veranstalter seinen allgemeinen Spielbetrieb in Meisterschaften der Senioren für Damen und Herren durch.

2.          Werden mehr als zwölf Mannschaften für die jeweilige Kreismeisterschaft gemeldet, so werden die Mannschaften in zwei regionale Gruppen eingeteilt, wobei beide Gruppen anzahlmäßig möglichst gleichstark besetzt sein müssen. Werden mehr als 16 Mannschaften gemeldet, so wird der Spielbetrieb in zwei Kreisligen durchgeführt, wobei jeweils die Kreisliga mit der niedrigeren Ordnungszahl mit zwölf Mannschaften spielt.

3.          Die Regelung in Absatz 2 gilt analog bei mehr als 12 bzw. 16 Meldungen für die Kreisliga mit der höchsten Ordnungszahl. Je nach Anzahl der Meldungen für die Kreisliga mit der höchsten Ordnungszahl kann der Spielbetrieb in einer Einfachrunde (mit Hin- und Rückspiel), in einer Doppelrunde ode in Gruppenspielen mit anschließenden Überkreuzspielen durchgeführt werden. Näheres wird durch den Spielplan festgelegt.

4.          In den Herrenkreisligen können auch gemischte Mannschaften ohne Aufstiegsrecht in die WBV-Ligen teilnehmen.

§3    Spielbetrieb    

1.       Die Spielleitung wird durch vom Kreistag gewählte Staffelleiter durchgeführt.

2.       Auf- und Abstiegsregelungen werden in den Ausschreibungen des Spielausschusses geregelt.

3.       Die Mannschaftsmeldungen haben bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Zeitpunkt zu erfolgen.

4.       Die Spielpläne werden schnellstens, spätestens jedoch sieben Tage nach der D-SR-Prüfung, veröffentlicht.

5.       In den Ausschreibungen wird ein Termin (ca. 4-6 Wochen vor dem ersten Spieltermin) festgesetzt, bis zu dem die verbindlichen Spieltermine aller Mannschaften  mit den Hallenbeschreibungen an den Kreissportwart zu melden sind. Die verbindlichen Spielpläne mit Spielzeiten, Hallenangaben uns SR-Ansetzungen werden im Kreis-Info veröffentlicht.

6.       Die Spielwoche ist Montag bis Sonntag. Der Spielbeginn muss,

        an Sonn- und Feiertagen zwischen                       10.00 Uhr und 20.00 Uhr,
  samstags                                                           14.00 Uhr und 20.00 Uhr,
  werktags                                                            19.00 Uhr und 20.30 Uhr,    liegen.

7.       Abweichende Anfangszeiten bedürfen der Zustimmung der Gastmannschaft. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Spielleitung auf Antrag endgültig.

8.       Bei allen Spielen, bei denen durch die Ausschreibung Einladungen vorgesehen sind, haben sich die Einzuladenden bei nicht fristgerechtem Eingang der Einladung rechtzeitig beim Einladenden nach den Spieldaten zu erkundigen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die spielleitende Stelle unverzüglich zu unterrichten.
Eine solche Pflicht besteht nur, wenn der Gast durch die Veröffentlichung im Kreisinfo bzw. die Schiedsrichter durch eine schriftliche Information durch den Kreis-SRW informiert wurden. Eine Mitteilung per E-Mail bzw. Veröffentlichung auf der BKN-Homepage fällt nicht darunter.

9.       Alle Vereine sind verpflichtet, als Heimmannschaft dem Sportwart das Ergebnis bzw. den Ausfall und dessen Begründung des angesetzten Spiels taggleich bis 23.00 Uhr über den dafür bekannt gegebenen Telefonanschluss bekannt zugeben. Nichtmeldungen oder Falschmeldungen, die ihren Nachweis in dem zuzusendenden Spielberichtsbogen finden, werden mit einer Buße von 15,- € geahndet.
Anstelle einer telefonischen Ergebnisdurchsage kann das Ergebnis taggleich auch in TeamSL eingegeben werden.

§4    Pokale

1.       Der Basketballkreis Niederrhein richtet in jedem Jahr zusätzlich zum Meisterschaftsspielbetrieb Pokalwettbewerbe für Kreisligamannschaften und WBV-Ligamannschaften des Kreises Niederrhein aus.

2.       Näheres regeln die Ausschreibungen des Spielausschusses.

§5    Meldegelder

1.       Die Meldegelder der Mitglieder richten sich nach folgender Aufstellung:

Mitgliedsbeitrag BKN                                                  50,- €
      für jede gemeldete Mannschaft in den Kreisligen          15,- €
      Pokalmeldegeld für die erste gemeldete Mannschaft     10,- €
      für jede weitere Mannschaft je                                   10,- €

2.   Neue Mitglieder sind im ersten Jahr beitragsfrei.

§6     Inkrafttreten

         Die Spielordnungen und ihre Änderungen treten nach ihrer Annahme durch den Kreistag und ihrer Veröffentlichung am 01.08. in Kraft.

 

Für die Richtigkeit
Jens Speh