Pokalausschreibung Saison 2010/2011
1.
Der
Basketballkreis Niederrhein führt in der Saison 2010/2011 im
·
Kreispokal
Damen und Herren
·
Niederrheinpokal
Damen und Herren
Pokalwettbewerbe durch.
2.
Für die
Wettbewerbe des Kreispokals sind alle Mannschaften der Mitgliedsvereine
teilnahmeberechtigt, die an Meisterschaftsspielen auf Kreisebene der laufenden
Saison teilnehmen.
Für
die Wettbewerbe des Niederrheinpokals können alle Mitgliedsvereine des
Basketballkreises Niederrhein eine Mannschaft melden. Die Vereine, die auf
WBV-Ebene im Seniorenbereich spielen, können zusätzlich soviele Mannschaften
melden, wie in den WBV-Ligen spielen.
Für alle Wettbewerbe besteht keine Teilnahmeverpflichtung.
3.
Die Meldung
aller teilnehmenden Mannschaften hat bis zum 10.03.2011 schriftlich oder
per Mail beim Sportwart zu erfolgen.
4.
In den
Kreis-Pokalspielen gilt die Spielerzuordnung der laufenden Saison 2010/2011.
Nachmeldungen von Spielern, die in der Saison 2010/2011 für keine
Seniorenmannschaft (Kreis oder WBV) einsatzberechtigt waren, sind möglich.
Änderungen der Einsatzberechtigung für die Kreispokalwettbewerbe sind nicht
zulässig. Eine Nachmeldung von Spielern ist nach dem 01.06.2011 nicht zulässig.
5.
Für den
Niederrheinpokal melden die Vereine ihre Mannschaften über den zur Verfügung
gestellten Pokal-MMB. Diese Meldung
muß bis zum 30.04.2011, spätestens jedoch bis zum ersten Pokalspiel der Mannschaft
erfolgt sein. Einsendungen nach dem 01.06. 2011 sind nicht zulässig.
Die laufende Nummerierung der Mannschaften muss ihre Spielstärke
wiederspiegeln. Weiterhin werden die gemeldeten Mannschaften nach der
Ligenzugehörigkeit der entsprechenden Mannschaft in den WBV- bzw.
Kreiswettbewerben eingestuft. Den Meldungen sind aktuelle TeamSL-Ausdrucke der
WBV-Mannschaften beizufügen. Meldungen ohne diesen Ausdruck haben keine
Gültigkeit. Nachmeldungen für
WBV-Mannschaften müssen, soweit die Spieler auch im Niederrheinpokal eingesetzt
werden sollen, dem Sportwart mitgeteilt werden. Nachmeldungen von Spielern
nach dem 01.06.2011 sind unzulässig.
6.
Ein Einsatz
aus Mannschaften höherer Ordnungszahl sowie nicht eingetragenen Jugendspielern
ist in allen Wettbewerben nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandlung zu
Spielverlust.
7.
Die
Spielwochen und Spielpaarungen werden auf der Kreishomepageveröffentlicht oder
den Vereinen direkt zugesandt. Für die Anfangszeiten gelten die Regelungen der
Kreis-SO. Spielverlegungen sind nur innerhalb der Spielwoche oder in vorherige
Wochen mit schriftlichen Einverständnis des Gastes möglich. Zuwiderhandlung
führt zu Spielverlust.
8.
Die Spiele
müssen in Hallen durchgeführt werden, die im Hallenverzeichnis des WBV
aufgeführt sind.
9.
Die
Spielpaarungen werden im Rahmen einer Vorstandssitzung ausgelost. Die zuerst
geloste Mannschaft hat Heimrecht. Sollte dieser eine klassentiefere Mannschaft
zugelost werden, so erhält diese Heimrecht. Die Spiele werden im K.O.-System
ausgetragen. Bei zentraler Ausrichtung der Pokalendspiele erlischt das
Heimrecht.
11.
Die
Schiedsrichter-Ansetzungen erfolgen durch den Kreis-Schieds-richterwart. Die
Heimvereine tragen die Schiedsrichterkosten (bei zentraler Ausrichtung der
Finalspiele der Kreis). Schiedsrichter und Gastverein sind spätesten sieben
Tage vor Spielbeginn einzuladen. Dies gilt für alle Spiele. Über den
Spieltermin ist der Pokalspielleiter ebenfalls unverzüglich zu informieren.
Über den Eingang der Einladungen hat sich der Heimverein zu vergewissern.
12.
Sind
Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn eine Empfangbestätigung
angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des Wettbewerbes aufzubewahren.
13.
Kostenregelungen
für Bußentscheide werden durch die WBV-RO bestimmt, soweit in dieser
Ausschreibung oder sonstigen Bestimmungen des Kreises keine anderen Regelungen
bestehen.
14.
Die Spielergebnisse sind am Spieltag bis 23:00 Uhr
telefonisch unter 02821/20262 durchzugeben.
Eine nichterfolgte Durchsage führt zu einer Strafe von 25,-€. Der SBB muß
spätestens am dritten Werktag nach dem Spiel beim Sportwart vorliegen. Ist dies
nicht der Fall, wird der Heimverein mit einer Strafe von 10,-€ belegt.
15.
Rechtsinstanzen
sind
a)
der Kreis-Sportwart
b)
der Kreis-Rechtsausschuss
c)
der WBV-Rechtsausschuss
16.
Jeder Verstoß
gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht), mit
einer Buße von 10,-€ zzgl. weiterer Kosten geahndet.
Ein Rechtsmittel
gegen diese Ausschreibung steht nicht zu, eine Überprüfung nach §4(1) DBB-RO
ist jedoch zulässig.
Kleve, den 28.12.10
Jens Speh