Pokalausschreibung Saison
2009/2010
1.
Der
Basketballkreis Niederrhein führt in der Saison 2009/2010 im
·
Kreispokal
Damen und Herren
·
Niederrheinpokal
Damen und Herren
Pokalwettbewerbe durch.
2.
Für die
Wettbewerbe des Kreispokals sind alle Mannschaften der Mitgliedsvereine
teilnahmeberechtigt, die an Meisterschaftsspielen auf Kreisebene der laufenden
Saison teilnehmen.
Für die Wettbewerbe des Niederrheinpokals können alle Mitgliedsvereine des Basketballkreises Niederrhein eine Mannschaft melden. Die Vereine, die auf WBV-Ebene im Seniorenbereich spielen, können zusätzlich soviele Mannschaften melden, wie in den WBV-Ligen spielen.
Für alle Wettbewerbe besteht keine Teilnahmeverpflichtung.
3.
Die Meldung
aller teilnehmenden Mannschaften hat bis zum 07.03.2010 schriftlich oder
per Mail beim Sportwart zu erfolgen.
4.
In den
Kreis-Pokalspielen gilt die Spielerzuordnung der laufenden Saison 2009/2010.
Nachmeldungen von Spielern, die in der Saison 2009/2010 für keine
Seniorenmannschaft (Kreis oder WBV) einsatzberechtigt waren, sind möglich.
Änderungen der Einsatzberechtigung für die Kreispokalwettbewerbe sind nicht
zulässig. Eine Nachmeldung von Spielern ist nach dem 01.06.2010 nicht zulässig.
5.
Für den
Niederrheinpokal melden die Vereine ihre Mannschaften über den zur Verfügung
gestellten Pokal-MMB. Diese Meldung
muß bis zum 25.04.2010 erfolgt sein. Die laufende Nummerierung der
Mannschaften muß ihre Spielstärke wiederspiegeln. Weiterhin werden die gemeldeten
Mannschaften nach der Ligenzugehörigkeit der entsprechenden Mannschaft in den
WBV- bzw. Kreiswettbewerben eingestuft. Den Meldungen sind aktuelle
TeamSL-Ausdrucke der WBV-Mannschaften beizufügen. Meldungen ohne diesen
Ausdruck haben keine Gültigkeit. Nachmeldungen
für WBV-Mannschaften müssen, soweit die Spieler auch im Niederrheinpokal
eingesetzt werden sollen, dem Sportwart mitgeteilt werden. Nachmeldungen von
Spielern nach dem 01.06.2010 sind unzulässig.
6.
Ein Einsatz
aus Mannschaften höherer Ordnungszahl sowie nicht eingetragenen Jugendspielern
ist in allen Wettbewerben nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandlung zu
Spielverlust.
7.
Die
Spielwochen und Spielpaarungen werden auf der Kreishomepageveröffentlicht oder
den Vereinen direkt zugesandt. Für die Anfangszeiten gelten die Regelungen der
Kreis-SO. Spielverlegungen sind nur innerhalb der Spielwoche oder in vorherige
Wochen mit schriftlichen Einverständnis des Gastes möglich. Zuwiderhandlung
führt zu Spielverlust.
8.
Die Spiele
müssen in Hallen durchgeführt werden, die im Hallenverzeichnis des WBV
aufgeführt sind.
9.
Die
Spielpaarungen werden im Rahmen einer Vorstandssitzung ausgelost. Die zuerst
geloste Mannschaft hat Heimrecht. Sollte dieser eine klassentiefere Mannschaft
zugelost werden, so erhält diese Heimrecht. Die Spiele werden im K.O.-System
ausgetragen. Bei zentraler Ausrichtung der Pokalendspiele erlischt das
Heimrecht.
11.
Die
Schiedsrichter-Ansetzungen erfolgen durch den Kreis-Schieds-richterwart. Die
Heimvereine tragen die Schiedsrichterkosten (bei zentraler Ausrichtung der
Finalspiele der Kreis). Schiedsrichter und Gastverein sind spätesten sieben
Tage vor Spielbeginn einzuladen. Dies gilt für alle Spiele. Über den
Spieltermin ist der Pokalspielleiter ebenfalls unverzüglich zu informieren.
Über den Eingang der Einladungen hat sich der Heimverein zu vergewissern.
12.
Sind
Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn eine Empfangbestätigung
angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des Wettbewerbes aufzubewahren.
13.
Kostenregelungen
für Bußentscheide werden durch die WBV-RO bestimmt, soweit in dieser
Ausschreibung oder sonstigen Bestimmungen des Kreises keine anderen Regelungen
bestehen.
14.
Die Spielergebnisse sind am Spieltag bis 23:00 Uhr
telefonisch unter 02821/20262 durchzugeben.
Eine nichterfolgte Durchsage führt zu einer Strafe von 25,-€. Der SBB muß
spätestens am dritten Werktag nach dem Spiel beim Sportwart vorliegen. Ist dies
nicht der Fall, wird der Heimverein mit einer Strafe von 10,-€ belegt.
15.
Rechtsinstanzen
sind
a)
der Kreis-Sportwart
b)
der Kreis-Rechtswart
c)
der WBV-Rechtsausschuß
16.
Jeder Verstoß
gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht), mit
einer Buße von 10,-€ zzgl. weiterer Kosten geahndet.
Ein Rechtsmittel
gegen diese Ausschreibung steht nicht zu, eine Überprüfung nach §4(1) DBB-RO
ist jedoch zulässig.
Kleve, den 04.01.10
Jens Speh