Pokalausschreibung Saison 2009/2010

 

1.        Der Basketballkreis Niederrhein führt in der Saison 2009/2010 im

 

·        Kreispokal Damen und Herren

·        Niederrheinpokal Damen und Herren

 

Pokalwettbewerbe durch.

 

2.        Für die Wettbewerbe des Kreispokals sind alle Mannschaften der Mitgliedsvereine teilnahmeberechtigt, die an Meisterschaftsspielen auf Kreisebene der laufenden Saison teilnehmen.

Für die Wettbewerbe des Niederrheinpokals können alle Mitgliedsvereine des Basketballkreises Niederrhein eine Mannschaft melden. Die Vereine, die auf WBV-Ebene im Seniorenbereich spielen, können zusätzlich soviele Mannschaften melden, wie in den WBV-Ligen spielen.

 

Für alle Wettbewerbe besteht keine Teilnahmeverpflichtung.

 

3.        Die Meldung aller teilnehmenden Mannschaften hat bis zum 07.03.2010 schriftlich oder per Mail beim Sportwart zu erfolgen.

 

4.        In den Kreis-Pokalspielen gilt die Spielerzuordnung der laufenden Saison 2009/2010. Nachmeldungen von Spielern, die in der Saison 2009/2010 für keine Seniorenmannschaft (Kreis oder WBV) einsatzberechtigt waren, sind möglich. Änderungen der Einsatzberechtigung für die Kreispokalwettbewerbe sind nicht zulässig. Eine Nachmeldung von Spielern ist nach dem 01.06.2010 nicht zulässig.

 

5.        Für den Niederrheinpokal melden die Vereine ihre Mannschaften über den zur Verfügung gestellten Pokal-MMB. Diese Meldung muß bis zum 25.04.2010 erfolgt sein. Die laufende Nummerierung der Mannschaften muß ihre Spielstärke wiederspiegeln. Weiterhin werden die gemeldeten Mannschaften nach der Ligenzugehörigkeit der entsprechenden Mannschaft in den WBV- bzw. Kreiswettbewerben eingestuft. Den Meldungen sind aktuelle TeamSL-Ausdrucke der WBV-Mannschaften beizufügen. Meldungen ohne diesen Ausdruck haben keine Gültigkeit. Nachmeldungen für WBV-Mannschaften müssen, soweit die Spieler auch im Niederrheinpokal eingesetzt werden sollen, dem Sportwart mitgeteilt werden. Nachmeldungen von Spielern nach dem 01.06.2010 sind unzulässig.

 

6.        Ein Einsatz aus Mannschaften höherer Ordnungszahl sowie nicht eingetragenen Jugendspielern ist in allen Wettbewerben nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandlung zu Spielverlust.

 

7.        Die Spielwochen und Spielpaarungen werden auf der Kreishomepageveröffentlicht oder den Vereinen direkt zugesandt. Für die Anfangszeiten gelten die Regelungen der Kreis-SO. Spielverlegungen sind nur innerhalb der Spielwoche oder in vorherige Wochen mit schriftlichen Einverständnis des Gastes möglich. Zuwiderhandlung führt zu Spielverlust.

8.        Die Spiele müssen in Hallen durchgeführt werden, die im Hallenverzeichnis des WBV aufgeführt sind.

 

9.        Die Spielpaarungen werden im Rahmen einer Vorstandssitzung ausgelost. Die zuerst geloste Mannschaft hat Heimrecht. Sollte dieser eine klassentiefere Mannschaft zugelost werden, so erhält diese Heimrecht. Die Spiele werden im K.O.-System ausgetragen. Bei zentraler Ausrichtung der Pokalendspiele erlischt das Heimrecht.

 

11. Die Schiedsrichter-Ansetzungen erfolgen durch den Kreis-Schieds-richterwart. Die Heimvereine tragen die Schiedsrichterkosten (bei zentraler Ausrichtung der Finalspiele der Kreis). Schiedsrichter und Gastverein sind spätesten sieben Tage vor Spielbeginn einzuladen. Dies gilt für alle Spiele. Über den Spieltermin ist der Pokalspielleiter ebenfalls unverzüglich zu informieren. Über den Eingang der Einladungen hat sich der Heimverein zu vergewissern.

 

12. Sind Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn eine Empfangbestätigung angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des Wettbewerbes aufzubewahren.

 

13. Kostenregelungen für Bußentscheide werden durch die WBV-RO bestimmt, soweit in dieser Ausschreibung oder sonstigen Bestimmungen des Kreises keine anderen Regelungen bestehen.

 

14. Die Spielergebnisse sind am Spieltag bis 23:00 Uhr telefonisch unter 02821/20262 durchzugeben. Eine nichterfolgte Durchsage führt zu einer Strafe von 25,-€. Der SBB muß spätestens am dritten Werktag nach dem Spiel beim Sportwart vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Heimverein mit einer Strafe von 10,-€ belegt.

 

15.   Rechtsinstanzen sind

 

a) der Kreis-Sportwart

b) der Kreis-Rechtswart

c) der WBV-Rechtsausschuß

 

16.   Jeder Verstoß gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht), mit einer Buße von 10,-€ zzgl. weiterer Kosten geahndet.

 

Ein Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu, eine Überprüfung nach §4(1) DBB-RO ist jedoch zulässig.

 

Kleve, den 04.01.10

 

Jens Speh