Ausschreibung des Kreisjugendpokals

des Basketballkreises Niederrhein

für die Saison 2009/2010

 

Gemäß § 15 der Kreisjugendordnung des Basketballkreises Niederrhein richtet die Basketball-Kreisjugend in jedem Jahr neben der Meisterschaft einen Kreisjugendpokalwettbewerb aus. Für den Pokalwettbewerb der Saison 2009/2010 wird hierzu folgendes festgelegt:

 

(1) Der Basketballkreis Niederrhein führt in den Altersklassen

 

- der weiblichen U 11 bis zur weiblichen U 19

- der männlichen U 16 bis zur männlichen U 20

  und

- der offenen U 14, U 12 und U 10

 

zur Ermittlung der Kreispokalsieger Kreisjugendpokalspiele durch.

 

Im Jugendpokal gelten die Jahrgangsstufen für die Saison 2010/2011.

 

Kreisjugendpokalsspielleiter ist der Kreissportwart Jens Speh, Talstraße 1, 47533 Kleve, Tel. 02821/20262, bbmerkur@mayl.de

 

Alle Spiele zum ausgeschriebenen Wettbewerb sind Pflichtspiele. Die Strafenregelung der §§ 16 und 17 der Kreisjugendordnung gilt entsprechend.

 

 

(2) Teilnahmeberechtigt ist jeder Verein, der dem Basketballkreis Niederrhein angeschlossen ist. Eine Teilnahmepflicht für die Vereine gibt es nicht. Es können von den Vereinen für eine Altersklasse mehrere Mannschaften gemeldet werden.

 

Die Mannschaftsmeldung der Vereine erfolgt schriftlich oder durch e-mail bis zum 07. 03. 2010 (Eingang der Meldung beim Pokalspielleiter). Später eingehende Meldungen finden keine Berücksichtigung.

 

Die Spielermeldung wird durch die WBV-Spielordnung geregelt. Abweichend dazu werden den Vereinen zur Teilnahme an den Kreisjugendpokalspielen gesonderte Mannschaftsmeldebögen (MMB) zur Verfügung gestellt, deren Rückgabe bis zum 25. 04. 2010 an den Pokalspielleiter erfolgen muss. Die Teilnehmermeldung darf nur über diesen MMB erfolgen. Andere MMB-Varianten sind unzulässig.

 

Nachmeldungen von Spielern sind nach dem 01. 06. 2010 unzulässig.

 

MMB, die nach dem 25. 04. 2009 beim Pokalspielleiter eingehen, bedeuten einen Verstoß gegen die Ausschreibung und führen zur Disqualifikation der betroffenen Mannschaft (Buße gem. § 17.1 der Kreisjugendordnung).

 

Der Rückzug einer gemeldeten Mannschaft wird gem. § 17.1. der Kreisjugendordnung mit einem Bußentscheid belegt.

 

(3) Die Kreisjugendpokalspiele werden im K.O. System ausgetragen. In begründeten Fällen kann vom Jugendpokalspielleiter eine andere Spielform gewählt werden.

 

Die Auslosung zu den Kreisjugendpokalspielen 2009/2010 findet auf einer Sitzung des Kreisvorstandes statt. Dabei hat die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht.

 

Die erste Spielwoche beginnt voraussichtlich nach dem 02. 05. 10. Hier ist auf die Veröffentlichung des Termins zu achten.

 

Gastverein und Pokalspielleiter sind bis spätestens eine Woche vor der Spielansetzung über Austragungsort, Spieltag und Anfangszeit nachweislich zu benachrichtigen.

 

Spielverlegungen werden von der Pokalspielleitung nicht genehmigt, es sei denn, es handelt sich um eine Vorverlegung von Spielen oder der neue Termin liegt innerhalb der festgesetzten Spielwochen.

 

Dem Heimverein obliegt die Schiedsrichter-Gestellungspflicht. Die Schiedsrichter müssen eine gültige Lizenz haben. Der Gastverein hat das Recht der Gestellung eines 2. Schiedsrichters, sofern dieser über eine gültige Lizenz verfügt. Die Schiedsrichter-Gestellung durch den Gastverein entbindet den Heimverein nicht von seiner Schiedsrichter-Gestellungspflicht.

 

Das Heimrecht ist bei unüberwindlichen organisatorischen Schwierigkeiten nach Absprache mit dem Pokalspielleiter auf den Gast übertragbar. Dieses muß dem Gast rechtzeitig bis spätestens eine Woche vor dem Ansetzungstermin mitgeteilt werden. Ist eine Abgabe des Heimrechtes auf den Gast nicht möglich, so bleibt die Austragungspflicht des Heimvereines mit den sich darauf ergebenden Konsequenzen bestehen.

 

(4) Die Endspiele um den Kreisjugendpokal der verschiedenen Altersklassen sollen möglichst an einem Tag an einem Ort stattfinden. Die Ausschreibung zur Austragung der Kreisjugendpokalendspiele erfolgt gesondert.

 

Die Endspiele werden von neutralen Schiedsrichtern geleitet.

 

(5) Das Startgeld beträgt 10 Euro Grundgebühr und 5 Euro für jede gemeldete Mannschaft.

 

(6) Die Rahmenausschreibung für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Niederrhein für die Saison 2009/2010 ist in Ergänzung zur Kreisjugendpokalausschreibung anwendbar.

 

(7) Spielergebnisse sind telefonisch am Spieltag bis spätestens 23.00 Uhr durchzugeben (Jens Speh, Tel. 02821/20262). Eine fehlende Ergebnisdurchsage wird mit einer Buße von 15,00 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr belegt. Eine Ergebnisübermittlung per e-mail ist nicht zulässig! Die Spielberichte sind spätestens am 1. Werktag nach Austragung des Spiels an den Pokalspielleiter zu übersenden.

 

(8) Rechtsinstanzen sind

    - der Kreisjugendpokalspielleiter

    - der Kreisrechtswart

    - der WBV-Rechtsausschuß.

 

(9) Jeder Verstoß gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht) mit einer Buße von 10,00 Euro zzgl. weiterer Kosten geahndet.

 

(10) Die Ausschreibung des Kreisjugendpokals 2009/2010 ist den teilnahmeberechtigten Vereinen zugegangen und erhält somit ihre Gültigkeit.

 

(11) Ein Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu. Eine Überprüfung nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung ist jedoch zulässig.

 

 

Duisburg, 02. 01. 2010

 

 

 

 

Horst Wettmann, Kreisjugendwart

 

 

Ausschreibung zur Durchführung

der Jugend-Kreispokalendspiele

Für die Durchführung der Endspiele des Kreisjugendpokals werden Veranstaltungsorte gesucht. Vereine, die interessiert sind und die unten genannten Bedingungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 07. 03. 2010 beim Kreisjugendpokalspielleiter Jens Speh um die Ausrichtung zu bewerben.

Die Jugend-Pokalendspiele können als

Komplettveranstaltung

Veranstaltungsdauer ca. 8 - 10 Stunden; die Spielhalle muß mindestens für die Oberliga zugelassen sein und über zwei Spielfelder verfügen. Der Heimverein stellt die Kampfgerichte. Über den KSRW werden neutrale SR angesetzt, die vom Veranstalter einzuladen und zu bezahlen sind. Für die Bezahlung kann über die Kassenwartin des BKN eine Abschlagszahlung angefordert werden, die SR-Kosten werden komplett vom BKN übernommen.

oder als

Einzelveranstaltung (entweder männliche oder weibliche Jugend)

Veranstaltungsdauer ca. 6 - 8 Stunden; die Spielhalle muß mindestens für die Bezirksliga zugelassen sein. Regelungen für Kampfgericht und Schiedsrichter wie oben.

durchgeführt werden.

Die Zuteilung der Altersklassen U12 und U10 kann je nach Ausrichter vorgenommen werden, die Altersklasse der U14o wird den männlichen Altersklassen zugerechnet.

Für beide Varianten gilt, daß der Austragungstermin am 3./4. oder 10./11.07.2010 liegen muß.

Der Veranstalter muß dabei verbindlich mitteilen, ob eine Verpflegung der Anwesenden (Spieler, Betreuer, Zuschauer usw.) vorgenommen wird oder nicht.