Ausschreibung des Kreisjugendpokals
des Basketballkreises Niederrhein
für die Saison 2009/2010
Gemäß § 15 der Kreisjugendordnung des
Basketballkreises Niederrhein richtet die Basketball-Kreisjugend in jedem Jahr
neben der Meisterschaft einen Kreisjugendpokalwettbewerb aus. Für den
Pokalwettbewerb der Saison 2009/2010 wird hierzu folgendes festgelegt:
(1) Der
Basketballkreis Niederrhein führt in den Altersklassen
- der weiblichen U 11 bis zur weiblichen U 19
- der männlichen U 16 bis zur männlichen U 20
und
- der offenen U 14, U 12 und U 10
zur Ermittlung der Kreispokalsieger
Kreisjugendpokalspiele durch.
Im Jugendpokal gelten die Jahrgangsstufen für
die Saison 2010/2011.
Kreisjugendpokalsspielleiter ist der
Kreissportwart Jens Speh, Talstraße 1, 47533 Kleve, Tel. 02821/20262,
bbmerkur@mayl.de
Alle Spiele zum ausgeschriebenen Wettbewerb
sind Pflichtspiele. Die Strafenregelung der §§ 16 und 17 der Kreisjugendordnung
gilt entsprechend.
(2) Teilnahmeberechtigt
ist jeder Verein, der dem Basketballkreis Niederrhein angeschlossen ist. Eine
Teilnahmepflicht für die Vereine gibt es nicht. Es können von den Vereinen für
eine Altersklasse mehrere Mannschaften gemeldet werden.
Die Mannschaftsmeldung der Vereine erfolgt schriftlich
oder durch e-mail bis zum 07. 03. 2010 (Eingang der Meldung
beim Pokalspielleiter). Später eingehende Meldungen finden keine
Berücksichtigung.
Die Spielermeldung wird durch die
WBV-Spielordnung geregelt. Abweichend dazu werden den Vereinen zur Teilnahme an
den Kreisjugendpokalspielen gesonderte Mannschaftsmeldebögen (MMB) zur
Verfügung gestellt, deren Rückgabe bis zum 25. 04. 2010 an den Pokalspielleiter
erfolgen muss. Die Teilnehmermeldung darf nur über diesen MMB erfolgen. Andere
MMB-Varianten sind unzulässig.
Nachmeldungen von Spielern sind nach dem 01.
06. 2010 unzulässig.
MMB, die nach dem 25. 04. 2009 beim
Pokalspielleiter eingehen, bedeuten einen Verstoß gegen die Ausschreibung und
führen zur Disqualifikation der betroffenen Mannschaft (Buße gem. § 17.1 der
Kreisjugendordnung).
Der Rückzug einer gemeldeten Mannschaft wird
gem. § 17.1. der Kreisjugendordnung mit einem Bußentscheid belegt.
(3) Die
Kreisjugendpokalspiele werden im K.O. System ausgetragen. In begründeten Fällen
kann vom Jugendpokalspielleiter eine andere Spielform gewählt werden.
Die Auslosung zu den Kreisjugendpokalspielen
2009/2010 findet auf einer Sitzung des Kreisvorstandes statt. Dabei hat die
zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht.
Die erste Spielwoche beginnt voraussichtlich
nach dem 02. 05. 10. Hier ist auf die Veröffentlichung des Termins zu achten.
Gastverein und Pokalspielleiter sind bis
spätestens eine Woche vor der Spielansetzung über Austragungsort, Spieltag und
Anfangszeit nachweislich zu benachrichtigen.
Spielverlegungen werden von der Pokalspielleitung
nicht genehmigt, es
sei denn, es handelt sich um eine Vorverlegung von Spielen oder der neue Termin
liegt innerhalb der festgesetzten Spielwochen.
Dem Heimverein obliegt die
Schiedsrichter-Gestellungspflicht. Die Schiedsrichter müssen eine gültige
Lizenz haben. Der Gastverein hat das Recht der Gestellung eines 2.
Schiedsrichters, sofern dieser über eine gültige Lizenz verfügt. Die
Schiedsrichter-Gestellung durch den Gastverein entbindet den Heimverein nicht
von seiner Schiedsrichter-Gestellungspflicht.
Das Heimrecht ist bei unüberwindlichen
organisatorischen Schwierigkeiten nach Absprache mit dem Pokalspielleiter auf
den Gast übertragbar. Dieses muß dem Gast rechtzeitig bis spätestens eine Woche
vor dem Ansetzungstermin mitgeteilt werden. Ist eine Abgabe des Heimrechtes auf
den Gast nicht möglich, so bleibt die Austragungspflicht des Heimvereines mit
den sich darauf ergebenden Konsequenzen bestehen.
(4)
Die Endspiele um den Kreisjugendpokal der verschiedenen Altersklassen sollen
möglichst an einem Tag an einem Ort stattfinden. Die Ausschreibung zur
Austragung der Kreisjugendpokalendspiele erfolgt gesondert.
Die Endspiele werden von neutralen
Schiedsrichtern geleitet.
(5) Das
Startgeld beträgt 10 Euro Grundgebühr und 5 Euro für jede gemeldete Mannschaft.
(6) Die
Rahmenausschreibung für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises
Niederrhein für die Saison 2009/2010 ist in Ergänzung zur
Kreisjugendpokalausschreibung anwendbar.
(7) Spielergebnisse
sind telefonisch am Spieltag bis
spätestens 23.00 Uhr durchzugeben (Jens Speh, Tel. 02821/20262). Eine
fehlende Ergebnisdurchsage wird mit einer Buße von 15,00 Euro zzgl.
Bearbeitungsgebühr belegt. Eine Ergebnisübermittlung per e-mail ist nicht
zulässig! Die Spielberichte sind spätestens am 1. Werktag nach Austragung
des Spiels an den Pokalspielleiter zu übersenden.
(8) Rechtsinstanzen
sind
-
der Kreisjugendpokalspielleiter
-
der Kreisrechtswart
-
der WBV-Rechtsausschuß.
(9) Jeder
Verstoß gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht)
mit einer Buße von 10,00 Euro zzgl. weiterer Kosten geahndet.
(10)
Die Ausschreibung des Kreisjugendpokals 2009/2010 ist den teilnahmeberechtigten
Vereinen zugegangen und erhält somit ihre Gültigkeit.
(11) Ein Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu. Eine
Überprüfung nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung ist jedoch zulässig.
Duisburg, 02. 01. 2010
Horst Wettmann, Kreisjugendwart
Ausschreibung zur Durchführung
der Jugend-Kreispokalendspiele
Für die Durchführung der Endspiele des Kreisjugendpokals werden Veranstaltungsorte gesucht. Vereine, die interessiert sind und die unten genannten Bedingungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 07. 03. 2010 beim Kreisjugendpokalspielleiter Jens Speh um die Ausrichtung zu bewerben.
Die Jugend-Pokalendspiele können als
Komplettveranstaltung
Veranstaltungsdauer ca. 8 - 10 Stunden; die Spielhalle muß mindestens für die Oberliga zugelassen sein und über zwei Spielfelder verfügen. Der Heimverein stellt die Kampfgerichte. Über den KSRW werden neutrale SR angesetzt, die vom Veranstalter einzuladen und zu bezahlen sind. Für die Bezahlung kann über die Kassenwartin des BKN eine Abschlagszahlung angefordert werden, die SR-Kosten werden komplett vom BKN übernommen.
oder als
Einzelveranstaltung (entweder männliche oder weibliche Jugend)
Veranstaltungsdauer ca. 6 - 8 Stunden; die Spielhalle muß mindestens für die Bezirksliga zugelassen sein. Regelungen für Kampfgericht und Schiedsrichter wie oben.
durchgeführt werden.
Die Zuteilung der Altersklassen U12 und U10 kann je nach Ausrichter vorgenommen werden, die Altersklasse der U14o wird den männlichen Altersklassen zugerechnet.
Für beide Varianten gilt, daß der
Austragungstermin am 3./4. oder 10./11.07.2010 liegen muß.
Der Veranstalter muß dabei verbindlich mitteilen, ob eine Verpflegung der Anwesenden (Spieler, Betreuer, Zuschauer usw.) vorgenommen wird oder nicht.