Hobbypokal-Ausschreibung des BKN für die Saison 2004/2005
1.
Der
Basketballkreis Niederrhein führt 2004/2005 einen Hobbykreispokal und/oder
einen Hobby-Mixed-Pokal durch.
2.
Für die
beiden Wettbewerbe sind alle Mannschaften teilnahmeberechtigt, die zum
Kreisgebiet des BK Niederrhein gehören und nicht am
Meisterschaftsspielbetrieb des BK Niederrhein teilnehmen. Über weitere
Zulassungen entscheidet der Spielleiter.
3.
Die Meldung
aller teilnehmenden Mannschaften hat bis zum 24.09.04
beim Sportwart zu erfolgen. Die Meldung sollte schriftlich erfolgen, und die
Trainingszeiten
sowie die Trikotfarben der Mannschaft enthalten, damit bei diese bei der Veröffentlichung
der Gruppeneinteilung mit angegeben werden
können.
4.
Die Meldegebühr
für Mannschaften von WBV-Mitgliedern beträgt 12,50 Euro. Sie wird den Vereinen
über die Mitgliedsbeitragsrechnung des BKN in Rechnung
gestellt.
Nichtmitglieder zahlen einmalig 25,- Euro. Der Betrag ist in diesem Fall auf das
Konto des BK Niederrhein Konto-Nr. 10
144 019 bei der Volksbank
Goch (BLZ 322 603
10) unter dem Stichwort „Hobbyliga“ bis zum Meldetermin zu überweisen.
Sollte die Mannschaft auch an der Meisterschaft teilnehmen, so
entfällt diese Gebühr.
5.
Die
Spielpaarungen werden ausgelost. Die Spielwochen und Spielpaarungen werden den
Mannschaften direkt zugesandt. Alle Runden werden im KO-System ausgetragen.
6.
Die
jeweiligen zugelosten Mannschaften müssen sich auf einen Termin innerhalb der
angegeben Spielwochen einigen. Dabei kann bei fehlender Spielhalle
das Heimrecht getauscht
werden.
7.
Es gelten
die FIBA-Regeln (Stand 2004). Ausnahme: bei Mixedspielen zählt jeder Korb von
Frauen einen Punkt mehr (bei Freiwurf, Feldkorb und Dreier!). Wird
ein Wurf einer Frau von
einem Mann geblockt, zählt der Korb. Dies gilt nicht für einen Block, bei dem
der Verteidiger mit beiden Füßen auf dem Boden steht.
8.
Jedes Spiel
sollte durch zwei Lizenz-Schiedsrichter geleitet werden. Beide Vereine sollten
sich um die Stellung je eines Schiedsrichters bemühen. Sind den Vereinen keine
Schiedsrichter bekannt, oder können keine gefunden werden, bitte Rücksprache
mit dem Sportwart halten, damit anderweitig Schiedsrichter gefunden werden. Die
Spiele können bei beiderseitigem Einverständnis auch ohne
Lizenz-Schiedsrichter ausgetragen werden, dies sollte jedoch absolute Ausnahme
bleiben.
9.
Die
Mannschaften können, soweit sie wollen, auch die Plazierungen ausspielen, um
auf jeden Fall mehrere Spiele auszutragen. D.h., daß z.B. die Verlierer
der Viertelfinalspiele um
die Plätze 5-8 spielen würden. Werden bei den Plazierungsspielen Spiele nicht
ausgetragen, entscheidet die Spielleitung über die
weitere Plazierung.
10.
Es werden
keine weiteren Gebühren erhoben, noch Strafen ausgesprochen.
11.
Der
Spielleitung sind die Spieltermine nach Bekanntwerden mitzuteilen. Zu jedem
Spiel muß ein Spielberichtsbogen angefertigt werden. Dieser sollte
möglichst vollständig
den Regeln entsprechend ausgefüllt werden. Der Original-Spielberichtsbogen muß
am nächsten Werktag an den Sportwart
geschickt werden.
Zusätzlich sind die Spielergebnisse innerhalb von 24 Stunden an den Sportwart
telefonisch oder per Email durchzugeben.
12.
Rechtsinstanzen
sind
a) der Kreis-Sportwart
b) der Kreis-Rechtswart
Ein
Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu, eine Überprüfung nach
§4(1) DBB-RO ist jedoch zulässig.
Kleve,
den 31.08.2004