Ausschreibung
für die Wettbewerbe der Spielzeit 2010/2011 des
Basketballkreises
Niederrhein
Der
Basketballkreis Niederrhein führt
·
in der Kreisliga Damen
·
in der 1.Kreisliga Herren
·
in der 2.Kreisliga Herren
Meisterschaftsspiele
zu Ermittlung
·
des Kreismeisters der Damen
·
des Kreismeisters der Herren
·
der Aufsteiger in die 1.Kreisliga Herren
Die
Meldung der Aufsteiger in die BeL erfolgt gemäß der Ausschreibung des WBV, d.h.
es werden die Mannschaften als Aufsteiger gemeldet, die eine schriftliche
Bestätigung der Wahrnehmung eines BeL-Platzes eingereicht haben, und zwar in
der Reihenfolge ihrer Platzierung in der Abschlusstabelle.
Die
Mannschaften auf den Plätzen 11 und 12 der 1.KLH sind sportliche Absteiger und
erhalten das Teilnahmerecht für die 2.KLH. Spielen in der 1.KLH 11
Mannschaften, so ist nur die letztplatzierte Mannschaft sportlicher Absteiger.
Spielen in der 1.KLH weniger als 11 Mannschaften, so ist keine Mannschaft
sportlicher Absteiger. Die beiden erstplazierten Mannschaften der 2.KLH steigen
in die 1.KLH auf.
Sollten
nach dieser Regelung noch Plätze in der 1.Kreisliga Herren frei sein, so werden
die freien Plätze nacheinander dem dritten, vierten und fünften der 2.Kreisliga
Herren angeboten. Erst wenn diese verzichten, können die Absteiger aus der
1.Kreisliga Herren das Teilnahmerecht zurückerhalten. Sollten danach noch
Plätze in der 1.KLH frei sein, so verfügt die Spielleitung über die Teilnahmerechte.
Die
Regelung des Aufstiegs aus der 2.Kreisliga Herren hängt von der Zahl der
teilnehmenden Mannschaften ab, und kann erst mit Veröffentlichung des
Spielplanes festgelegt werden. Für eventuelle Aufstiegs- und Platzierungsspiele
müssen nach Bekanntgabe des Gegners die Schiedsrichter beim KSRW angefordert
und umgehend die SR und der Gegner eingeladen werden.
1.
Teilnahmeberechtigt ist jeder Verein, der Mitglied des BK
Niederrhein ist. Die Spielermeldung wird durch die WBV-SO und die Ausschreibung
des WBV zu dessen Wettbewerben geregelt. Einzelne Ligen können als Kooperation
mit anderen Kreisen durchgeführt werden. Kreisübergreifende Spiele werden nach
Abschluss der Saison aus der Abschlusstabelle herausgerechnet und für jeden
Kreis wird eine separate Abschlusstabelle erstellt.
2.
Die Anmeldungen der Mannschaften (und ggf. unverbindliche
Kopplungswünsche) sind bis zum 20.05.2010 (Eingang beim Empfänger) schriftlich oder per
Mail an den Sportwart zu richten. Der Mannschaftsmeldung ist die erforderliche
SR-Meldung beizufügen. Diese ist sowohl an den KSRW als auch den KSW zu
richten. Möchte ein Verein mehr Mannschaften melden, so ist der Meldung ein
entsprechendes Gnadengesuch beizufügen, mit der Angabe, welche Mannschaft im
Falle der Ablehnung zu streichen ist. Erfolgreiche Absolventen der
SR-Ausbildung 2009 werden berücksichtigt. Nachmeldungen und Rückzüge sind bis zum
01.06.2010 konstenfrei möglich.
3.
Die Höhe der Meldegebühren ergibt sich aus der
Kreisspielordnung.
4.
Es gelten die Spielordnungen des DBB, WBV und des Kreises.
5.
Die Meisterschaftsspiele werden in Hin- und Rückspielen
ausgetragen. Die Spielpläne werden den Vereinen über team-sl zugänglich gemacht.
Meisterschaftsspiele dürfen nur in einer vom WBV oder vom Sportwart
zugelassenen Halle ausgetragen werden.
6. Sind Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich
schriftlich vorzunehmen. Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn eine
Empfangbestätigung angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des
Wettbewerbes aufzubewahren.
7.
Die Spielbeginnzeiten zweier aufeinander folgender Spiele in
derselben Spielhalle müssen mindestens zwei Stunden auseinander liegen.
8.
Schiedsrichter-Ansetzungen werden lt. §1(3) der
Kreisschiedsrichterordnung ausschließlich vom Kreisschiedsrichterwart vorgenommen.
9.
Die Spielberichtsbögen sind entsprechend dem
Kampfrichterhandbuch des DBB und den Regelungen des WBV auszufüllen und mit dem
Poststempel des nächsten Werktages nach dem Spiel an den Sportwart bzw.
Damenwart zu senden. Weiterhin gelten die Punkte A.11.1.7 (Aufbewahrung der
SBB) und A.12.3. (Spielplanüberprüfung) der WBV-Ausschreibung.
10. Spielverlegungen
-
Änderung Halle und/oder Uhrzeit (innerhalb erlaubter Anfangszeiten, keine
Änderung des Austragungstermins)
Zustimmung des
Gegners ist nicht erforderlich, Sportwart und/oder Damenwart sind zu informieren
Wird die Verlegung innerhalb einer Woche vor dem Spieltermin
vorgenommen, ist die Zustimmung des Gegners erforderlich
- Anfangszeit
außerhalb erlaubter Anfangszeiten und/oder Änderung des Spieltages (Vorverlegung
bzw. max. zwei Wochen später)
Zustimmung
des Gegners ist erforderlich, weiterhin sind Sportwart und/oder Damenwart zu
informieren
Stimmt der Gegner der
Verlegung nicht zu, und findet das Spiel nicht zum angesetzten Zeitpunkt statt,
so wird auf Spielverlust gegen die antragstellende Mannschaft entschieden.
Ausnahme: die Mannschaft kann höhere Gewalt geltend machen, hier entscheidet
dann die Spielleitung.
Bei
jeder Spielverlegung muß sich die Mannschaft, welche die Spielverlegung
wünscht, um die Information der Schiedsrichter und des Sportwartes bzw.
Damenwartes kümmern. Über den Eingang entsprechender schriftlicher
Benachrichtigungen hat der Verein sich rechtzeitig zu vergewissern.
Ausgefallene Spiele
sind innerhalb von drei Wochen unter Berücksichtigung der Spielwochen des
laufenden Wettbewerbes nachzuholen. Spiele, die am letzten Spieltag der
Rückrunde nicht nachgeholt wurden, werden ohne Berücksichtigung der
Spielverlegungsgründe mit 0:20 Körben und 0 Punkten gegen die beteiligten
Mannschaften gewertet.
11. Änderungen der
Einsatzberechtigungen sind an den WBV zu richten.
12. Spieltermine,
Spielhallen, Spielkleidung und zu benennende Mannschaftsverantwortliche werden
in team-sl erfasst. In Ausnahmefällen können die Unterlagen dem KSW zugesandt
werden. Die vorgegebenen Termine sind einzuhalten.
13. Für die Spiele
der Pokalwettbewerbe des BKN erfolgt eine gesonderte Ausschreibung.
14. Rechtsinstanzen
sind
·
der Kreissportwart
·
der Kreis-Rechtsausschuss
·
der WBV-Rechtsausschuss
15. Die
Kostenregelung wird durch die WBV-RO bestimmt.
16. Jeder Verstoß
gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht) mit einer
Buße von 10,- Euro geahndet.
17. Ein
Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu. Eine Überprüfung nach
§4(1) DBB-RO ist jedoch zulässig.
Kleve,
den 29.03.10
Jens
Speh