Ausschreibung für die Wettbewerbe der Spielzeit 2010/2011 des

Basketballkreises Niederrhein

 

Der Basketballkreis Niederrhein führt

·       in der Kreisliga Damen

·       in der 1.Kreisliga Herren

·       in der 2.Kreisliga Herren

 

Meisterschaftsspiele zu Ermittlung

·       des Kreismeisters der Damen

·       des Kreismeisters der Herren

·       der Aufsteiger in die 1.Kreisliga Herren

 

Die Meldung der Aufsteiger in die BeL erfolgt gemäß der Ausschreibung des WBV, d.h. es werden die Mannschaften als Aufsteiger gemeldet, die eine schriftliche Bestätigung der Wahrnehmung eines BeL-Platzes eingereicht haben, und zwar in der Reihenfolge ihrer Platzierung in der Abschlusstabelle.

Die Mannschaften auf den Plätzen 11 und 12 der 1.KLH sind sportliche Absteiger und erhalten das Teilnahmerecht für die 2.KLH. Spielen in der 1.KLH 11 Mannschaften, so ist nur die letztplatzierte Mannschaft sportlicher Absteiger. Spielen in der 1.KLH weniger als 11 Mannschaften, so ist keine Mannschaft sportlicher Absteiger. Die beiden erstplazierten Mannschaften der 2.KLH steigen in die 1.KLH auf.

Sollten nach dieser Regelung noch Plätze in der 1.Kreisliga Herren frei sein, so werden die freien Plätze nacheinander dem dritten, vierten und fünften der 2.Kreisliga Herren angeboten. Erst wenn diese verzichten, können die Absteiger aus der 1.Kreisliga Herren das Teilnahmerecht zurückerhalten. Sollten danach noch Plätze in der 1.KLH frei sein, so verfügt die Spielleitung über die Teilnahmerechte.

Die Regelung des Aufstiegs aus der 2.Kreisliga Herren hängt von der Zahl der teilnehmenden Mannschaften ab, und kann erst mit Veröffentlichung des Spielplanes festgelegt werden. Für eventuelle Aufstiegs- und Platzierungsspiele müssen nach Bekanntgabe des Gegners die Schiedsrichter beim KSRW angefordert und umgehend die SR und der Gegner eingeladen werden.

 

1.    Teilnahmeberechtigt ist jeder Verein, der Mitglied des BK Niederrhein ist. Die Spielermeldung wird durch die WBV-SO und die Ausschreibung des WBV zu dessen Wettbewerben geregelt. Einzelne Ligen können als Kooperation mit anderen Kreisen durchgeführt werden. Kreisübergreifende Spiele werden nach Abschluss der Saison aus der Abschlusstabelle herausgerechnet und für jeden Kreis wird eine separate Abschlusstabelle erstellt.

 

2.    Die Anmeldungen der Mannschaften (und ggf. unverbindliche Kopplungswünsche) sind bis zum 20.05.2010  (Eingang beim Empfänger) schriftlich oder per Mail an den Sportwart zu richten. Der Mannschaftsmeldung ist die erforderliche SR-Meldung beizufügen. Diese ist sowohl an den KSRW als auch den KSW zu richten. Möchte ein Verein mehr Mannschaften melden, so ist der Meldung ein entsprechendes Gnadengesuch beizufügen, mit der Angabe, welche Mannschaft im Falle der Ablehnung zu streichen ist. Erfolgreiche Absolventen der SR-Ausbildung 2009 werden berücksichtigt. Nachmeldungen und Rückzüge sind bis zum 01.06.2010 konstenfrei möglich.

 

3.    Die Höhe der Meldegebühren ergibt sich aus der Kreisspielordnung.

 

4.    Es gelten die Spielordnungen des DBB, WBV und des Kreises.

 

5.    Die Meisterschaftsspiele werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen. Die Spielpläne werden den Vereinen über team-sl zugänglich gemacht. Meisterschaftsspiele dürfen nur in einer vom WBV oder vom Sportwart zugelassenen Halle ausgetragen werden.

 

6.    Sind Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn eine Empfangbestätigung angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des Wettbewerbes aufzubewahren.

 

7.    Die Spielbeginnzeiten zweier aufeinander folgender Spiele in derselben Spielhalle müssen mindestens zwei Stunden auseinander liegen.

8.    Schiedsrichter-Ansetzungen werden lt. §1(3) der Kreisschiedsrichterordnung ausschließlich vom Kreisschiedsrichterwart vorgenommen.

 

9.    Die Spielberichtsbögen sind entsprechend dem Kampfrichterhandbuch des DBB und den Regelungen des WBV auszufüllen und mit dem Poststempel des nächsten Werktages nach dem Spiel an den Sportwart bzw. Damenwart zu senden. Weiterhin gelten die Punkte A.11.1.7 (Aufbewahrung der SBB) und A.12.3. (Spielplanüberprüfung) der WBV-Ausschreibung.

 

10. Spielverlegungen

- Änderung Halle und/oder Uhrzeit (innerhalb erlaubter Anfangszeiten, keine Änderung des Austragungstermins)

Zustimmung des Gegners ist nicht erforderlich, Sportwart und/oder Damenwart sind zu informieren

Wird die Verlegung innerhalb einer Woche vor dem Spieltermin vorgenommen, ist die Zustimmung des Gegners erforderlich

- Anfangszeit außerhalb erlaubter Anfangszeiten und/oder Änderung des Spieltages (Vorverlegung bzw. max. zwei Wochen später)

Zustimmung des Gegners ist erforderlich, weiterhin sind Sportwart und/oder Damenwart zu informieren

Stimmt der Gegner der Verlegung nicht zu, und findet das Spiel nicht zum angesetzten Zeitpunkt statt, so wird auf Spielverlust gegen die antragstellende Mannschaft entschieden. Ausnahme: die Mannschaft kann höhere Gewalt geltend machen, hier entscheidet dann die Spielleitung.

Bei jeder Spielverlegung muß sich die Mannschaft, welche die Spielverlegung wünscht, um die Information der Schiedsrichter und des Sportwartes bzw. Damenwartes kümmern. Über den Eingang entsprechender schriftlicher Benachrichtigungen hat der Verein sich rechtzeitig zu vergewissern.

Ausgefallene Spiele sind innerhalb von drei Wochen unter Berücksichtigung der Spielwochen des laufenden Wettbewerbes nachzuholen. Spiele, die am letzten Spieltag der Rückrunde nicht nachgeholt wurden, werden ohne Berücksichtigung der Spielverlegungsgründe mit 0:20 Körben und 0 Punkten gegen die beteiligten Mannschaften gewertet.

 

11. Änderungen der Einsatzberechtigungen sind an den WBV zu richten.

 

12. Spieltermine, Spielhallen, Spielkleidung und zu benennende Mannschaftsverantwortliche werden in team-sl erfasst. In Ausnahmefällen können die Unterlagen dem KSW zugesandt werden. Die vorgegebenen Termine sind einzuhalten.

 

13. Für die Spiele der Pokalwettbewerbe des BKN erfolgt eine gesonderte Ausschreibung.

 

14. Rechtsinstanzen sind

·       der Kreissportwart

·       der Kreis-Rechtsausschuss

·       der WBV-Rechtsausschuss

 

15. Die Kostenregelung wird durch die WBV-RO bestimmt.

 

16. Jeder Verstoß gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht) mit einer Buße von 10,- Euro geahndet.

 

17. Ein Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu. Eine Überprüfung nach §4(1) DBB-RO ist jedoch zulässig.

 

Kleve, den 29.03.10

 

Jens Speh