Ausschreibung
für die Wettbewerbe der Spielzeit 2011/2012 des
Basketballkreises
Niederrhein
Der
Basketballkreis Niederrhein führt
· in der Kreisliga Damen
· in der 1.Kreisliga Herren
· in der 2.Kreisliga Herren
Meisterschaftsspiele
zu Ermittlung
· des Kreismeisters der Damen
· des Kreismeisters der Herren
· der Aufsteiger in die
1.Kreisliga Herren
Die
Meldung der Aufsteiger in die BeL erfolgt gemäß der Ausschreibung des
WBV, d.h.
es werden die Mannschaften als Aufsteiger gemeldet, die eine
schriftliche
Bestätigung der Wahrnehmung eines BeL-Platzes eingereicht haben, und
zwar in
der Reihenfolge ihrer Platzierung in der Abschlusstabelle.
Die
Mannschaften auf den Plätzen 11 und 12 der 1.KLH sind sportliche
Absteiger und
erhalten das Teilnahmerecht für die 2.KLH. Spielen in der 1.KLH 11
Mannschaften, so ist nur die letztplatzierte Mannschaft sportlicher
Absteiger.
Spielen in der 1.KLH weniger als 11 Mannschaften, so ist keine
Mannschaft
sportlicher Absteiger. Die beiden erstplazierten Mannschaften der 2.KLH
steigen
in die 1.KLH auf.
Sollten
nach dieser Regelung noch Plätze in der 1.Kreisliga Herren frei sein,
so werden
die freien Plätze nacheinander dem dritten, vierten und fünften der
2.Kreisliga
Herren angeboten. Erst wenn diese verzichten, können die Absteiger aus
der
1.Kreisliga Herren das Teilnahmerecht zurückerhalten. Sollten danach
noch
Plätze in der 1.KLH frei sein, so verfügt die Spielleitung über die
Teilnahmerechte.
Die
Regelung des Aufstiegs aus der 2.Kreisliga Herren hängt von der Zahl
der
teilnehmenden Mannschaften ab, und kann erst mit Veröffentlichung des
Spielplanes festgelegt werden. Für eventuelle Aufstiegs- und
Platzierungsspiele
müssen nach Bekanntgabe des Gegners die Schiedsrichter beim KSRW
angefordert
und umgehend die SR und der Gegner eingeladen werden.
1. Teilnahmeberechtigt ist jeder
Verein, der Mitglied des BK
Niederrhein ist. Die Spielermeldung wird durch die WBV-SO und die
Ausschreibung
des WBV zu dessen Wettbewerben geregelt. Einzelne Ligen können als
Kooperation
mit anderen Kreisen durchgeführt werden. Kreisübergreifende Spiele
werden nach
Abschluss der Saison aus der Abschlusstabelle herausgerechnet und für
jeden
Kreis wird eine separate Abschlusstabelle erstellt.
2. Die Anmeldungen der Mannschaften
(und ggf. unverbindliche
Kopplungswünsche) sind bis zum
12.05.2011 (Eingang
beim Empfänger) schriftlich oder per
Mail an den Sportwart zu richten. Der Mannschaftsmeldung ist die
erforderliche
SR-Meldung beizufügen. Diese ist sowohl an den KSRW als auch den KSW zu
richten. Möchte ein Verein mehr Mannschaften melden, so ist der Meldung
ein
entsprechendes Gnadengesuch beizufügen, mit der Angabe, welche
Mannschaft im
Falle der Ablehnung zu streichen ist. Erfolgreiche Absolventen der
SR-Ausbildung 2010 werden berücksichtigt. Nachmeldungen und Rückzüge
sind bis zum
05.06.2011
konstenfrei möglich.
3. Die Höhe der Meldegebühren
ergibt sich aus der
Kreisspielordnung.
4. Es gelten die Spielordnungen des
DBB, WBV und des Kreises.
5. Die Meisterschaftsspiele werden
in Hin- und Rückspielen
ausgetragen. Die Spielpläne werden den Vereinen über team-sl zugänglich
gemacht.
Meisterschaftsspiele dürfen nur in einer vom WBV oder vom Sportwart
zugelassenen Halle ausgetragen werden.
6. Sind
Einladungen vorgesehen, so sind diese grundsätzlich
schriftlich vorzunehmen. Per Mail sind Einladungen nur zulässig, wenn
eine
Empfangbestätigung angefordert wird, diese ist bis zum Abschluss des
Wettbewerbes aufzubewahren.
7. Die Spielbeginnzeiten zweier
aufeinander folgender Spiele in
derselben Spielhalle müssen mindestens zwei Stunden auseinander liegen.
8. Schiedsrichter-Ansetzungen
werden lt. §1(3) der
Kreisschiedsrichterordnung ausschließlich vom Kreisschiedsrichterwart
vorgenommen.
9. Die Spielberichtsbögen sind
entsprechend dem
Kampfrichterhandbuch des DBB und den Regelungen des WBV auszufüllen und
mit dem
Poststempel des nächsten Werktages nach dem Spiel an den Sportwart bzw.
Damenwart zu senden. Weiterhin gelten die Punkte A.11.1.7 (Aufbewahrung
der
SBB) und A.12.3. (Spielplanüberprüfung) der WBV-Ausschreibung.
10. Spielverlegungen
- Änderung Halle und/oder Uhrzeit
(innerhalb erlaubter Anfangszeiten, keine Änderung
des Austragungstermins)
Zustimmung des Gegners ist nicht erforderlich,
Sportwart und/oder Damenwart sind zu informieren
Wird die Verlegung innerhalb einer
Woche vor dem Spieltermin vorgenommen, ist die Zustimmung des Gegners
erforderlich
- Anfangszeit außerhalb erlaubter
Anfangszeiten und/oder Änderung des Spieltages (Vorverlegung bzw. max. zwei
Wochen später)
Zustimmung des Gegners ist
erforderlich, weiterhin sind Sportwart und/oder Damenwart zu informieren
Stimmt der Gegner der Verlegung nicht
zu, und findet das Spiel nicht zum angesetzten Zeitpunkt statt, so wird auf
Spielverlust gegen die antragstellende Mannschaft entschieden. Ausnahme: die
Mannschaft kann höhere Gewalt geltend machen, hier entscheidet dann die
Spielleitung.
Bei jeder Spielverlegung muß sich die
Mannschaft, welche die Spielverlegung wünscht, um die Information der
Schiedsrichter und des Sportwartes bzw. Damenwartes kümmern. Über den Eingang
entsprechender schriftlicher Benachrichtigungen hat der Verein sich rechtzeitig
zu vergewissern.
Ausgefallene Spiele sind innerhalb von
drei Wochen unter Berücksichtigung der Spielwochen des laufenden Wettbewerbes
nachzuholen. Spiele, die am letzten Spieltag der Rückrunde nicht nachgeholt
wurden, werden ohne Berücksichtigung der Spielverlegungsgründe mit 0:20 Körben
und 0 Punkten gegen die beteiligten Mannschaften gewertet.
11. Änderungen der
Einsatzberechtigungen sind an den WBV zu richten.
12. Spieltermine,
Spielhallen, Spielkleidung und zu benennende Mannschaftsverantwortliche
werden
in team-sl erfasst. In Ausnahmefällen können die Unterlagen dem KSW
zugesandt
werden. Die vorgegebenen Termine sind einzuhalten.
13. Für die Spiele
der Pokalwettbewerbe des BKN erfolgt eine gesonderte Ausschreibung.
14. Rechtsinstanzen
sind
· der Kreissportwart
· der Kreis-Rechtsausschuss
· der WBV-Rechtsausschuss
15. Die
Kostenregelung wird durch die WBV-RO bestimmt.
16. Jeder Verstoß
gegen diese Ausschreibung wird (soweit keine andere Regelung besteht)
mit einer
Buße von 10,- Euro geahndet.
17. Ein
Rechtsmittel gegen diese Ausschreibung steht nicht zu. Eine Überprüfung
nach
§4(1) DBB-RO ist jedoch zulässig.
Kleve,
den 22.02.11
Jens
Speh