Ausschreibung Jugendspielbetrieb 2010/2011

des Basketballkreises Niederrhein

1. Spielbetrieb

Der Basketballkreis Niederrhein (BKN) führt im Bereich der U11/U13/U15/U19 weiblich, U16/U18/U20 männlich sowie U12 und U14 offen einen Meisterschaftsspielbetrieb durch.

Ein Spielbetrieb für die männliche U 14 Jugend wird nicht angeboten.

Im Bereich der offenen U 10 wird eine Spielrunde angeboten. Die Spielrunde wird als Meisterschaft ausgeschrieben, wenn sich die am Spielbetrieb beteiligten Mannschaften gem. § 6 (1) der Kreisjugendordnung auf die vom DBB-Jugendtag beschlossenen Spielregeln einigen. Die Kontrollfunktion obliegt dem Miniwart bzw. dem zuständigen Staffelleiter.

Sollte für den Bereich der oU10 keine gesonderte Ausschreibung veröffentlicht werden, so ist diese Ausschreibung für diese Altersklasse bindend.

Einzelne Ligen können als Kooperation mit anderen Kreisen durchgeführt werden. Kreisübergreifende Spiele werden nach Abschluss der Saison aus den Tabellen herausgerechnet und für jeden Kreis wird eine separate Abschlusstabelle erstellt.

1.1.

Die Meisterschaftsspiele aller Altersklassen dienen zur Ermittlung

- des Niederrheinmeisters

- der Teilnehmer an den vom WBV ausgeschriebenen Qualifikationsrunden

- der Ranglistenpunkte für die Teilnahmeregelungen an den WBV-Ligen.

Der Spielbetrieb wird grundsätzlich getrennt nach weiblicher und männlicher Jugend durchgeführt. Ausgenommen sind die offene U 12 und U 14-Jugend und nach 2.2. bzw. 2.3. gebildete Mannschaften.

1.2.

Alle Spiele, die zu den ausgeschriebenen Wettbewerben/Spielrunden, sind Pflichtspiele und obliegen der Strafenregelung der Kreisjugendordnung (KJO). Die Austragung der Pflichtspiele hat nach den vom DBB herausgegebenen “Offiziellen Basketballregelungen” zu erfolgen (evtl. Ausnahme: o U 10).

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1.

Für die Meisterschafts- und Pokalspiele der Jugend im BKN gelten hinsichtlich der Altersregelungen, Spiel- und Einsatzberechtigung sowie Mannschaftsmeldungen die im Verbandsorgan des WBV für den Jugendspielbetrieb veröffentlichten Ausschreibungen mit folgenden Abweichungen:

2.2.

Am Spielbetrieb um die Niederrheinmeisterschaft können außer Konkurrenz im von den Vereinen zu begründenden Ausnahmefall nach Zustimmung des Kreisjugendwartes auch nach Altersklasse und Geschlecht abweichend gebildete Mannschaften teilnehmen. Sie tragen Pflichtspiele aus.

2.3.

Außer Konkurrenz spielende Mannschaften dürfen nach folgender Maßgabe gebildet werden:

- Mädchen dürfen in Jungenmannschaften der gleichen oder der nächst höheren   

  Altersklasse eingesetzt werden. Sie müssen dann jedoch ebenfalls in einer

  Mannschaft der eigenen Altersklasse gemeldet sein, wenn sich ihr Verein mit

  einer solchen Mannschaft an den Meisterschaftsklassen an den Meisterschafts-

  bzw. Pokalspielen beteiligt.

- Mannschaften können aufgrund unterschiedlicher Alterstruktur außer Konkurrenz

  teilnehmen, wenn nicht mehr als zwei Spieler der nächst höheren Altersklasse

  gemeldet werden. Ein Einsatz von drei oder mehr Spielern der nächst höheren

  Altersklasse läßt der a. K. Spielbetrieb nicht zu. Hier ist die Mannschaft in

  der nächst höheren Altersklasse zu melden. Ein Nachmelden von Spielern der

  nächst höheren Altersklasse während der laufenden Saison in eine außer Konkur-

  renz am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft bedeutet automatisch den Aus-

  schluß vom Spielbetrieb.

2.4.

Die schriftlichen Meldungen (mit Ausnahme des Wettbewerbs der o U 10) sollen bis zum 20. 05. 2010 bei Jens Speh, Talstraße 1, 47533 Kleve, vorliegen. Bis zum 01. 06. 10 sind kostenlose Rückzüge und Nachmeldungen möglich. Bei der offenen U 10 sind kostenlose Rückzüge aufgrund des Kreistagsbeschlusses aus dem Jahr 2007 bis zum Saisonstart möglich.

3. Teilnahmeberechtigung

3.1.

Teilnahmeberechtigt ist jeder Verein, der dem BKN angeschlossen ist oder dessen Teilnahme am Spielbetrieb durch den Kreistag bestätigt wurde.

3.2.

Die Spielermeldung wird durch die WBV-SO und die Ausschreibung des WBV zu dessen Wettbewerben gemeldet, sofern diese Ausschreibung keine zusätzlichen oder abweichenden Regelungen enthält.

4. Spielhallen

Meisterschafts-, Pokal- und Pflichtspiele sind in Hallen, deren Zulassung vom WBV oder vom Kreisvorstand (Sportwart) bestätigt wurde, auszutragen.

5. Spielberichte

Der Spielberichtsbogen (ab Ausgabe 05/04) ist entsprechend der Ausschreibung des WBV auszufüllen. Der weiße Spielberichtsbogen ist unmittelbar nach Austragung des Spiels an den jeweiligen Staffelleiter zu senden (Eingang spätestens dritter Werktag nach Austragungstermin!). Liegt der Spielbericht am 5. Werktag nicht vor, wird der Verein einmalig mit einer Fristsetzung kostenpflichtig angemahnt. Geht der Spielbericht nicht innerhalb der festgesetzten Frist ein, wird das Pflichtspiel als nicht ausgetragen betrachtet und gemäß WBV-SO gegen den Heimverein entschieden.

Die Spielergebnisse jedes Jugendspiels (Meisterschaft, Pokal oder sonstige Spiele laut offiziellem Spielplan) sind gem. § 16 (1) der KJO spätestens am darauf folgenden Werktag nach dem angesetzten Spieltag telefonisch oder per e-mail an den Webmaster der Homepage des BKN durchzugeben.

6. Spielverlegungen

6.1.

Bei Spielverlegungen wird auf die Bestimmungen des § 47 der DBB-SO ausdrücklich hingewiesen.

Alle Spielverlegungen bedürfen der Zustimmung des Kreisjugendwartes (ausgenommen Spielverlegungen nach Uhrzeit bzw. Halle unter Beibehaltung des Spieltages) und sind über den entsprechenden Vordruck schriftlich per Post anzuzeigen. Per e-mail oder telefonisch eingegangen Wünsche auf Spielverlegung gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet. Anträge auf Spielverlegungen müssen spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Spieltermin beim Jugendwart vorliegen. Die Zustimmung des Gegners muß zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein.

Der Kreisjugendwart behält sich das Recht vor, Spielverlegungen entgegenzuwirken und deren Zulassung zu verweigern. Die Teilnahme von Spielern oder Trainern an Sitzungen, die Erkrankung von Teilnehmern, berufliche Verhinderung, schulische Veranstaltungen, Urlaub oder ähnliche Gründe können keine Nachverlegung eines Spiels begründen. Nach Zustimmung des Jugendwartes zur Spielverlegung sind die Staffelleiter von den antragstellenden Vereinen zu informieren.

Ausgefallene Spiele sind innerhalb von 14 Tagen unter Berücksichtigung des laufenden Spielbetriebs nachzuholen. Einschränkungen durch Ferien- und Karnevalszeit sind zu beachten.

Für Spielverlegungen gilt die Kostenregelung des Westdeutschen Basketball-Verbandes.

6.2.

Spiele der Saison 2010/2011, die bis zum Abschluß der letzten Spielwoche nicht nachgeholt worden sind, müssen bis zum 10. 04. 2011 ausgetragen werden. Werden die Spiele auch bis zu diesem Termin nicht ausgetragen, so werden sie ohne Berücksichtigung der Spielverlegungsgründe mit 0 : 20 Körben und 0 Punkten gegen beide beteiligten Mannschaften gewertet.

Diese Regelung wird wegen der Vorgaben des WBV hinsichtlich der Übermittlung von Abschlußtabellen und Meldeterminen getroffen.

6.3.

Nach zweimaligem Nichtantreten einer Mannschaft erfolgt die automatische Disqualifikation und der damit verbundene Ausschluß vom Spielbetrieb (Hinweis: Zwei „Sternchenwertungen“ in der Tabelle sind nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Disqualifikation). Die Disqualifikation wird über den Bußentscheid ausgesprochen und den teilnehmenden Mannschaften mitgeteilt. In Härtefällen entscheiden die Staffelleiter nach Absprache mit dem Kreisjugend- bzw. Miniwart oder der Kreisjugend- bzw. Miniwart über die weitere Teilnahme am Spielbetrieb.

7. Meldebögen

7.1.

Die von den Vereinen anzugebenden Daten für Spieltermine, Spielhallen usw. sind unter Berücksichtigung des § 14 DBB-SO und der vom WBV vorgegebenen Fristen im team-sl System einzutragen.

7.2.

Für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften ist im team-sl System ein Mannschaftsmeldebogen zu erstellen. Nachmeldungen sind ebenfalls in dieses System vorzunehmen. 

8. Ausschreibungsänderungen

8.1.

Die Berichtigung der Ausschreibung ist aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeiten oder die Anpassung an veränderte Umstände zulässig. Berichtigungen erhalten mit Beschlußfassung durch den Kreisvorstand Gültigkeit und sind unverzüglich zu veröffentlichen.

8.2.

In Ergänzung dieser Ausschreibung sind alle für den BKN anwendbaren Punkte der WBV-Ausschreibung zulässig.

9. Kreisjugendpokal

Für die Spiele des Kreisjugendpokals erfolgt eine gesonderte Ausschreibung.

10. Schiedsrichtereinsatz

Der Schiedsrichtereinsatz wird gem. § 14 KJO geregelt.

11. Meldegebühr

Die Meldegebühr für den Meisterschaftsspielbetrieb wird gem. § 7 (1) KJO festgelegt.

12. Strafenkatalog

Es findet der für den Jugendspielbetrieb gültige Strafenkatalog Anwendung. Verstöße gegen die Ausschreibung, die nicht im Strafenkatalog aufgeführt sind, werden mit einer Geldbuße von 10,00 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr geahndet.

13. Abschlußtabellen

Gegen die Richtigkeit der offiziellen Abschlußtabellen ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung Einspruch zu erheben. Über den Einspruch entscheidet der Kreisrechtswart.

14. NRW-, Regional- Oberliga; WBV-Qualifaktionsrunden

Für die am WBV-Spielbetrieb in NRW-, Regional- oder Oberligen oder für die an WBV-Qualifikationsrunden teilnehmenden Mannschaften des BKN ist die Ausschreibung des WBV, veröffentlicht im WBV-Report, maßgebend.

15. Spielleitung

Spielleiter sind der Kreisjugend- und der Miniwart. Sie können die Spielleitung für einzelne Wettbewerbe delegieren.

16. Rechtsmittel

Ein Rechtsmittel gegen die Ausschreibung ist nicht gegeben. Eine Überprüfung nach § 4 (1) DBB-RO ist jedoch zulässig.

17. Rechtsinstanzen

Rechtsinstanzen sind

- der Kreisjugendwart

- der Kreisrechtswart

- der WBV-Rechtsausschuß.

Die Kostenregelung wird, falls kreisintern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, durch die WBV-RO geregelt.

Duisburg, 29. 03. 2010

Für die Richtigkeit

Horst Wettmann

- Kreisjugendwart -

Anlage 1 der Ausschreibung:

Richtlinien für die Zulassung von Spielgemeinschaften (SG)

1. Die Zulassung der Teilnahme einer SG am Jugendspielbetrieb ist für jede Mannschaft getrennt beim Kreisjugendwart schriftlich zu beantragen. Spätester Termin hierfür ist der Meldetermin für Jugendmannschaften. Die Unterlagen nach 2) sind dem Antrag beizufügen.

2. Einem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn:

a) die beteiligten Vereine Mitglieder des Basketballkreiskreises Niederrhein sind.

b) ein Nachweis über die gesamtschuldnerische Haftung der SG vorgelegt wird.

c) die offizielle Anschrift und Bankverbindung eines der beteiligten Vereine als für die SG zuständig angegeben wird.

3. Die Zulassung einer SG gilt nur für einen Wettbewerb.

4. Der Antragsteller teilt mit, unter welcher Bezeichnung die SG spielen soll.

5. Der Antragsteller teilt weiterhin mit, welcher Verein die Erstellung der MMB übernimmt.

6. Ein Anspruch auf weiterführende Wettbewerbe im WBV besteht nicht.