Ausschreibung
Jugendspielbetrieb 2010/2011
des
Basketballkreises Niederrhein
1. Spielbetrieb
Ein Spielbetrieb für die männliche U 14 Jugend wird nicht
angeboten.
Im Bereich der offenen U 10 wird eine Spielrunde
angeboten. Die Spielrunde wird als Meisterschaft ausgeschrieben, wenn sich die
am Spielbetrieb beteiligten Mannschaften gem. § 6 (1) der Kreisjugendordnung
auf die vom DBB-Jugendtag beschlossenen Spielregeln einigen. Die Kontrollfunktion
obliegt dem Miniwart bzw. dem zuständigen Staffelleiter.
Sollte für den Bereich der oU10 keine gesonderte
Ausschreibung veröffentlicht werden, so ist diese Ausschreibung für diese
Altersklasse bindend.
Einzelne Ligen können als Kooperation mit anderen Kreisen
durchgeführt werden. Kreisübergreifende Spiele werden nach Abschluss der Saison
aus den Tabellen herausgerechnet und für jeden Kreis wird eine separate
Abschlusstabelle erstellt.
1.1.
Die Meisterschaftsspiele aller Altersklassen dienen zur
Ermittlung
- des Niederrheinmeisters
- der Teilnehmer an den vom WBV ausgeschriebenen
Qualifikationsrunden
- der Ranglistenpunkte für die Teilnahmeregelungen an den
WBV-Ligen.
Der Spielbetrieb wird grundsätzlich getrennt nach
weiblicher und männlicher Jugend durchgeführt. Ausgenommen sind die offene U 12
und U 14-Jugend und nach 2.2. bzw. 2.3. gebildete Mannschaften.
1.2.
Alle Spiele, die zu den ausgeschriebenen
Wettbewerben/Spielrunden, sind Pflichtspiele und obliegen der Strafenregelung
der Kreisjugendordnung (KJO). Die Austragung der Pflichtspiele hat nach den vom
DBB herausgegebenen “Offiziellen Basketballregelungen” zu erfolgen (evtl.
Ausnahme: o U 10).
2.1.
Für die Meisterschafts- und Pokalspiele der Jugend im BKN
gelten hinsichtlich der Altersregelungen, Spiel- und Einsatzberechtigung sowie
Mannschaftsmeldungen die im Verbandsorgan des WBV für den Jugendspielbetrieb
veröffentlichten Ausschreibungen mit folgenden Abweichungen:
2.2.
Am Spielbetrieb um die Niederrheinmeisterschaft können
außer Konkurrenz im von den Vereinen zu
begründenden Ausnahmefall nach
Zustimmung des Kreisjugendwartes auch nach Altersklasse und Geschlecht
abweichend gebildete Mannschaften teilnehmen. Sie tragen Pflichtspiele aus.
2.3.
Außer Konkurrenz spielende Mannschaften dürfen nach
folgender Maßgabe gebildet werden:
- Mädchen dürfen in Jungenmannschaften der gleichen oder
der nächst höheren
Altersklasse
eingesetzt werden. Sie müssen dann jedoch ebenfalls in einer
Mannschaft der
eigenen Altersklasse gemeldet sein, wenn sich ihr Verein mit
einer solchen
Mannschaft an den Meisterschaftsklassen an den Meisterschafts-
bzw. Pokalspielen
beteiligt.
- Mannschaften können aufgrund unterschiedlicher
Alterstruktur außer Konkurrenz
teilnehmen, wenn
nicht mehr als zwei Spieler der
nächst höheren Altersklasse
gemeldet werden. Ein Einsatz
von drei oder mehr Spielern der nächst höheren
Altersklasse läßt
der a. K. Spielbetrieb nicht zu. Hier ist die Mannschaft in
der nächst
höheren Altersklasse zu melden. Ein Nachmelden von Spielern der
nächst höheren
Altersklasse während der laufenden Saison in eine außer Konkur-
renz am
Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft bedeutet automatisch den Aus-
schluß vom
Spielbetrieb.
2.4.
Die schriftlichen Meldungen (mit Ausnahme des Wettbewerbs
der o U 10) sollen bis zum 20. 05. 2010 bei
Jens Speh, Talstraße 1, 47533 Kleve,
vorliegen. Bis zum 01. 06. 10 sind kostenlose Rückzüge und Nachmeldungen
möglich. Bei der offenen U 10 sind kostenlose Rückzüge aufgrund des
Kreistagsbeschlusses aus dem Jahr 2007 bis zum Saisonstart möglich.
3.
Teilnahmeberechtigung
3.1.
Teilnahmeberechtigt ist jeder Verein, der dem BKN
angeschlossen ist oder dessen Teilnahme am Spielbetrieb durch den Kreistag
bestätigt wurde.
3.2.
Die Spielermeldung wird durch die WBV-SO und die
Ausschreibung des WBV zu dessen Wettbewerben gemeldet, sofern diese
Ausschreibung keine zusätzlichen oder abweichenden Regelungen enthält.
4. Spielhallen
Meisterschafts-, Pokal- und Pflichtspiele sind in Hallen,
deren Zulassung vom WBV oder vom Kreisvorstand (Sportwart) bestätigt wurde,
auszutragen.
5. Spielberichte
Der Spielberichtsbogen (ab Ausgabe 05/04) ist
entsprechend der Ausschreibung des WBV auszufüllen. Der weiße
Spielberichtsbogen ist unmittelbar nach Austragung des Spiels an den jeweiligen
Staffelleiter zu senden (Eingang spätestens dritter Werktag nach
Austragungstermin!). Liegt der Spielbericht am 5. Werktag nicht vor, wird der
Verein einmalig mit einer Fristsetzung kostenpflichtig angemahnt. Geht der Spielbericht nicht innerhalb der
festgesetzten Frist ein, wird das Pflichtspiel als nicht ausgetragen betrachtet
und gemäß WBV-SO gegen den Heimverein entschieden.
Die Spielergebnisse jedes Jugendspiels (Meisterschaft,
Pokal oder sonstige Spiele laut offiziellem Spielplan) sind gem. § 16 (1) der
KJO spätestens am darauf folgenden Werktag nach dem angesetzten Spieltag
telefonisch oder per e-mail an den Webmaster der Homepage des BKN durchzugeben.
6.
Spielverlegungen
6.1.
Bei Spielverlegungen wird auf die Bestimmungen des § 47
der DBB-SO ausdrücklich hingewiesen.
Alle Spielverlegungen bedürfen der Zustimmung des Kreisjugendwartes (ausgenommen
Spielverlegungen nach Uhrzeit bzw. Halle unter Beibehaltung des Spieltages) und
sind über den entsprechenden Vordruck schriftlich
per Post anzuzeigen. Per e-mail oder telefonisch eingegangen Wünsche auf
Spielverlegung gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet. Anträge
auf Spielverlegungen müssen spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Spieltermin
beim Jugendwart vorliegen. Die Zustimmung des Gegners muß zu diesem Zeitpunkt
vorhanden sein.
Der Kreisjugendwart behält sich das Recht vor,
Spielverlegungen entgegenzuwirken und deren Zulassung zu verweigern. Die
Teilnahme von Spielern oder Trainern an Sitzungen, die Erkrankung von
Teilnehmern, berufliche Verhinderung, schulische Veranstaltungen, Urlaub oder
ähnliche Gründe können keine Nachverlegung eines Spiels begründen. Nach
Zustimmung des Jugendwartes zur Spielverlegung sind die Staffelleiter von den
antragstellenden Vereinen zu informieren.
Ausgefallene Spiele sind innerhalb von 14 Tagen unter
Berücksichtigung des laufenden Spielbetriebs nachzuholen. Einschränkungen durch
Ferien- und Karnevalszeit sind zu beachten.
Für
Spielverlegungen gilt die Kostenregelung des Westdeutschen
Basketball-Verbandes.
6.2.
Spiele der Saison 2010/2011, die bis zum Abschluß der
letzten Spielwoche nicht nachgeholt worden sind, müssen bis zum 10. 04. 2011 ausgetragen werden. Werden
die Spiele auch bis zu diesem Termin nicht ausgetragen, so werden sie ohne
Berücksichtigung der Spielverlegungsgründe mit 0 : 20 Körben und 0 Punkten
gegen beide beteiligten Mannschaften gewertet.
Diese Regelung wird wegen der Vorgaben des WBV
hinsichtlich der Übermittlung von Abschlußtabellen und Meldeterminen getroffen.
6.3.
Nach zweimaligem
Nichtantreten einer Mannschaft erfolgt die automatische Disqualifikation und
der damit verbundene Ausschluß vom Spielbetrieb (Hinweis: Zwei „Sternchenwertungen“ in der Tabelle sind
nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Disqualifikation). Die
Disqualifikation wird über den Bußentscheid ausgesprochen und den teilnehmenden
Mannschaften mitgeteilt. In Härtefällen entscheiden die Staffelleiter nach
Absprache mit dem Kreisjugend- bzw. Miniwart oder der Kreisjugend- bzw.
Miniwart über die weitere Teilnahme am Spielbetrieb.
7. Meldebögen
7.1.
Die von den Vereinen anzugebenden Daten für Spieltermine, Spielhallen usw. sind
unter Berücksichtigung des § 14 DBB-SO und der vom WBV vorgegebenen Fristen im
team-sl System einzutragen.
7.2.
Für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften ist
im team-sl System ein Mannschaftsmeldebogen
zu erstellen. Nachmeldungen sind ebenfalls in dieses System
vorzunehmen.
8.
Ausschreibungsänderungen
8.1.
Die Berichtigung der Ausschreibung ist aufgrund
offensichtlicher Unrichtigkeiten oder die Anpassung an veränderte Umstände
zulässig. Berichtigungen erhalten mit Beschlußfassung durch den Kreisvorstand
Gültigkeit und sind unverzüglich zu veröffentlichen.
8.2.
In Ergänzung dieser Ausschreibung sind alle für den BKN
anwendbaren Punkte der WBV-Ausschreibung zulässig.
9.
Kreisjugendpokal
Für die Spiele des Kreisjugendpokals erfolgt eine
gesonderte Ausschreibung.
10.
Schiedsrichtereinsatz
Der Schiedsrichtereinsatz wird gem. § 14 KJO geregelt.
11. Meldegebühr
Die Meldegebühr für den Meisterschaftsspielbetrieb wird
gem. § 7 (1) KJO festgelegt.
12. Strafenkatalog
Es findet der für den Jugendspielbetrieb gültige
Strafenkatalog Anwendung. Verstöße gegen die Ausschreibung, die nicht im
Strafenkatalog aufgeführt sind, werden mit einer Geldbuße von 10,00 Euro
zuzüglich Bearbeitungsgebühr geahndet.
13.
Abschlußtabellen
Gegen die Richtigkeit der offiziellen Abschlußtabellen
ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung Einspruch zu erheben. Über den
Einspruch entscheidet der Kreisrechtswart.
14. NRW-,
Regional- Oberliga; WBV-Qualifaktionsrunden
Für die am WBV-Spielbetrieb in NRW-, Regional- oder
Oberligen oder für die an WBV-Qualifikationsrunden teilnehmenden Mannschaften
des BKN ist die Ausschreibung des WBV, veröffentlicht im WBV-Report, maßgebend.
15. Spielleitung
Spielleiter sind der Kreisjugend- und der Miniwart. Sie
können die Spielleitung für einzelne Wettbewerbe delegieren.
16. Rechtsmittel
Ein Rechtsmittel gegen die Ausschreibung ist nicht
gegeben. Eine Überprüfung nach § 4 (1) DBB-RO ist jedoch zulässig.
17.
Rechtsinstanzen
Rechtsinstanzen sind
- der Kreisjugendwart
- der Kreisrechtswart
- der WBV-Rechtsausschuß.
Die Kostenregelung wird, falls kreisintern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde, durch die WBV-RO geregelt.
Duisburg, 29. 03. 2010
Für die Richtigkeit
Horst Wettmann
- Kreisjugendwart -
Anlage
1 der Ausschreibung:
Richtlinien für die Zulassung von Spielgemeinschaften (SG)
1. Die Zulassung der Teilnahme einer SG am Jugendspielbetrieb ist für jede Mannschaft
getrennt beim Kreisjugendwart schriftlich zu beantragen. Spätester Termin hierfür ist
der Meldetermin für Jugendmannschaften. Die Unterlagen nach 2) sind dem Antrag
beizufügen.
2. Einem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn:
a) die beteiligten Vereine Mitglieder des Basketballkreiskreises Niederrhein sind.
b) ein Nachweis über die gesamtschuldnerische Haftung der SG vorgelegt wird.
c) die offizielle Anschrift und Bankverbindung eines der beteiligten Vereine als für die
SG zuständig angegeben wird.
3. Die Zulassung einer SG gilt nur für einen Wettbewerb.
4. Der Antragsteller teilt mit, unter welcher Bezeichnung die SG spielen soll.
5. Der
Antragsteller teilt weiterhin mit, welcher Verein die Erstellung der MMB übernimmt.
6. Ein Anspruch auf weiterführende Wettbewerbe im WBV besteht nicht.